Information Kostenerstattung durch Versicherungsträger
Wichtige Informationen zur Inanspruchnahme von Heilmassagen
Bei akuten Beschwerden, wie sie bei vielen meiner Patientinnen und Patienten auftreten, wird in der Regel eine Verordnung zur Heilmassage durch den Hausarzt oder die Fachärztin ausgestellt.
Diese Verordnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur chefärztlichen Bewilligung einreichen. Dies ist per E-Mail, Brief, App (was bei den meisten Kassen möglich ist) oder persönlich vor unserem Termin möglich. Mit der Handysignatur ist die Einreichung sehr einfach über meinesv.at zu erledigen.
Die Bezahlung meiner Rechnungen erfolgt nach jeder einzelnen Einheit in bar direkt bei uns oder können Blockweise gebucht werden.
Nach Abschluss einer Behandlungsserie, zum Beispiel nach vier Einheiten, reichen Sie die Rechnungen zusammen mit der Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Einreichungsoptionen sind die gleichen wie im zweiten Punkt beschrieben.
Die Krankenkasse erstattet dann Ihren Anteil gemäß der Bewilligung, zum Beispiel für vier Einheiten zu je 20 Minuten Heilmassage.
Falls Sie privat versichert sind, reichen Sie die verbleibenden Kosten bei Ihrer Privatversicherung ein. Die genaue Erstattungshöhe hängt von Ihrer individuellen Versicherungspolizze ab. Oftmals wird der gesamte Restbetrag, also der Betrag abzüglich der Kassenrefundierung, erstattet. Eine vorherige Abklärung mit Ihrer Versicherung ist daher empfehlenswert.
Für Details zu den Tarifen findest du hier die Links der jeweiligen Kassen:
Wichtig ist es, die Begriffe Heilmassage (Verordnung vom Arzt und Kassenerstattung) und Gewerbliche Massage zu unterscheiden.
Brauchen Sie eine Überweisung für eine Heilmassage?
Möchten Sie eine Heilmassage in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine bewilligte Verordnung von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt Ihres Vertrauens.
Wie gehen Sie vor?
Bei Ihrem nächsten Arztbesuch erwähnen Sie den Wunsch nach einer Heilmassage. Bitten Sie Ihren Arzt, Ihnen eine Überweisung für die empfohlene Sitzungsanzahl der Heilmassagen auszustellen. Der Arzt entscheidet wie viele Sitzungen in Anspruch genommen werden sollten. Diese Verordnung reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein, entweder per E-Mail oder über das Formular auf der Website Ihrer Krankenkasse. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit der bewilligten Verordnung. Mit dieser bewilligten Verordnung kommen Sie zu uns, und wir können mit der Therapie beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Therapie muss spätestens 14 Tage nach Bewilligung der Verordnung begonnen werden.